Mehr Handlungsspielraum für Baselbieter Gemeinden

Freitag, 23.06.2023
Seit 1. Juni 2023 ist das revidierte Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) des Kantons Basel-Landschaft in Kraft. Es unterstützt die Gemeinden bei der Siedlungsentwicklung nach innen – unter anderem mit Bestimmungen zur Baulandmobilisierung.

Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft hatten bisher kaum Mittel, um gegen das Horten von Bauland anzugehen. Neu können sie eine Frist von fünf Jahren zur zonenkonformen Bebauung ansetzen, sofern ein unbebautes, erschlossenes Grundstück bereits mindestens zehn Jahre in der Bauzone ist. Wird die Parzelle danach immer noch nicht rechtmässig überbaut, fordert die Gemeinde einen bestimmten Geldbetrag pro Fläche ein.

Als weitere Massnahme für eine Siedlungsentwicklung nach innen regelt das RBG neu eine minimale Ausnützung, welche die Gemeinden in bestimmten Zonen für neue Bauten einführen können. Darüber hinaus sollen Hochhäuser auf einem qualitätssichernden Verfahren beruhen. Damit werde die Qualität der Planung gestärkt, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst.

Baulandmobilisierung

Als gehortetes Bauland wird ein Grundstück bezeichnet, das der Bauzone zugewiesen, erschlossen und baureif ist, aber nicht innerhalb einer angemessenen Frist überbaut wird (höchstens 15 Jahre). Dies kann zur paradoxen Situation führen, dass es den Gemeinden –trotz erheblicher Baulandreserven – an verfügbarem Bauland mangelt. Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 1) setzte diesem Vorgehen einen Riegel. EspaceSuisse hat die entsprechenden kantonalen Regelungen zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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