Kein Verbandsbeschwerderecht mehr bei Kleinbauten

Freitag, 21.04.2023
Die Schutzverbände sollen künftig bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzonen keine Beschwerde mehr einreichen dürfen. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat die Vernehmlassung für einen Gesetzesvorentwurf eröffnet, der das Verbandsbeschwerderecht einschränkt.
Foto: Monika Zumbrunn, EspaceSuisse

Geändert werden soll das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Es erlaubt nationalen Umwelt- und Naturschutzverbänden, Beschwerde gegen ein Vorhaben einzureichen, wenn sie das Umweltrecht des Bundes verletzt sehen. Bei kleineren Bauprojekten führe dies zu einem ungleichen Machtverhältnis zwischen Privaten und Schutzorganisationen, schreibt die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie in einer Mitteilung. Die UREK-N schlägt deshalb vor, das Beschwerderecht nur noch bei Wohnbauprojekten ab 400 m2 Geschossfläche zu erlauben. Damit sei eine kleinere Wohnbaute wie ein Einfamilienhaus nicht mehr dem Risiko einer Beschwerde durch eine Umweltorganisation ausgesetzt, so die UREK-N. Das Einspracherecht von Privaten – ein grundsätzlich viel grösseres Risiko – tastete die Kommission allerdings nicht an. Auch in besonders sensiblen Gebieten wie in geschützten Dorfkernen oder Biotopen sowie ausserhalb der Bauzonen soll sich nichts am Beschwerderecht ändern.

Eine Kommissionsminderheit wollte das Verbandsbeschwerderecht noch stärker einschränken. Eine andere lehnte die Gesetzesänderung ab: Das Verbandsbeschwerderecht stärke den Orts- und Landschaftsschutz sowie die Durchsetzung des Umweltrechts.

An dieser Stelle sei auch auf die jährliche Statistik des Bundes über die Beschwerdetätigkeit der Schutzverbände verwiesen: 2021 gingen insgesamt gerade mal 61 Beschwerden gestützt auf das Verbandsbeschwerderecht ein, wobei nur ein Viertel abgewiesen wurde.

Die Vernehmlassung dauert bis 11. Juli 2023. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie online.

Bericht UREK-N zur Parlamentarischen Initiative Bregy (19.409)

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