Die Lärm-Grenzwerte müssen angepasst werden

Freitag, 10.12.2021
Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) empfiehlt dem Bundesrat, die Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm zu verschärfen. Sie kommt zum Schluss, dass die heutigen Grenzwerte veraltet sind – dies auf der Basis wissenschaftlicher Studien, welche die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit untersuchten.
Verkehr auf einer Brücke in der Innenstadt von Zürich
Foto: Pixabay

Immer noch sind viele Menschen in der Schweiz schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzt. Die EKLB empfiehlt deshalb nicht nur, die Lärmgrenzwerte deutlich zu verschärfen, sondern auch die Nachtperiode für den Verkehrslärm auf 22 Uhr bis 7 Uhr auszudehnen (derzeit 22 bis 6 Uhr).

In der Medienmitteilung vom 9.12.2021 spricht sich die Kommission auch dafür aus, die Lärmempfindlichkeitsstufen (ES I, II, III und IV) beizubehalten. Diese erfüllten als raumplanerisches Instrument eine wichtige Funktion. Die EKLB betont, wie wichtig es sei, alle Wohnungen gleichermassen vor Verkehrslärm zu schützen – unabhängig davon, ob sie sich in reinen Wohnzonen (ES II) oder in Misch- und Zentrumszonen (ES III) befinden. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen den Empfindlichkeitsstufen (ES II und III) ist für andere Arten von Lärm hingegen weiterhin gerechtfertigt.

Den vollständigen Bericht «Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm» können Sie hier herunterladen.

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB)

Die EKLB berät das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Fragen der Lärmbekämpfung und der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit und das Wohlbefinden. Die Kommission ist unabhängig und interdisziplinär. 

Mit ihren Empfehlungen kommt die Kommission ihrem Auftrag und der Bundesverfassung (Art. 74 BV) nach, die verlangt, dass die Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Lärm zu schützen ist.

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