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Unterschriebene Pläne – digitale Daten in der Nutzungsplanung

Wie werden Geodaten rechtsgültig?
Exposé im MAS Raumplanung, ETH Zürich
Thomas Noack, 2006

Die der Nutzungsplanung zugrunde liegenden Pläne erlangen heute durch die Unterschriften auf dem ausgedruckten Plan ihre Rechtsgültigkeit. Zur Zeit befindet sich das Geoinformationsgesetz des Bundes in Vernehmlassung. In zwei Bereichen sieht es vor, in Zukunft den digitalen Daten (Geodaten) bedeutend mehr Gewicht beizumessen. Es schlägt die Definition von Geobasisdaten und die Einführung eines Katasters der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen vor. Besonders mit der Einführung des Katasters der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist die Raumplanung gefordert nicht nur analoge Pläne rechtsgültig zu erklären, sondern auch Wege zu finden, wie rechtsgültige Geodaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Plandarstellung muss als hoheitlicher Akt durch eine kantonale Fachstelle aus den von einem Planungsbüro vorbereiteten Geodaten erfolgen. Somit ist sichergestellt, dass die Geodaten dem ausgedruckten Plan entsprechen. Die so erstellten Pläne werden anschliessend von der Gemeinde beschlossen, öffentlich aufgelegt und mit den zugehörigen Geodaten vom Regierungsrat genehmigt.

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