Zweitwohnungen

2012 hat das Schweizer Stimmvolk die Zweitwohnungsinitiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. Am 1. Januar 2016 trat das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz) in Kraft, ebenso die neue Zweitwohnungs-Verordnung. Im Prinzip dürfen seither in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Das Parlament hat aber viele Ausnahmen eingebaut.

Zweitwohnungen bieten ein touristisches Potenzial, das heute zu wenig in Wert gesetzt wird. Andererseits hat der intensive Bau von Zweitwohnungen zur Problematik der «kalten Betten» geführt – die Wohnungen stehen während der meisten Zeit leer.

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Heute dürfen in Gemeinden mit einem Zweiwohnungsanteil von über 20 Prozent im Prinzip keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Derzeit betrifft dies rund 400 Gemeinden der Schweiz. Es gibt aber diverse Ausnahmen vom Bauverbot, vor allem für Umnutzungen und Erweiterungen bestehender Wohnungen.

Weitere Informationen beim Bundesamt für Raumentwicklung ARE und in den EspaceSuisse-Jahresberichten.

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