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Mehr Direktzahlungen für das Berggebiet

Eine von insgesamt 13 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen landwirtschaftlicher Verordnungen betrifft die Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Vorgesehen sind mehr Direktzahlungen für das Berggebiet, den Biolandbau und den Ackerbau.

Um die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet zu sichern, wird der Beitrag für Hanglagen um 40.- und für Steillagen um 110.- Franken pro Hektare erhöht. Auch die Sömmerungsbeiträge sollen heraufgesetzt werden. Zudem wird die Besitzstandswahrung für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen um zwei Jahre verlängert. Unter anderem sollen diese Massnahmen dazu beitragen, die Verwaldung des Berggebiets einzudämmen und die für den Tourismus und die Biodiversität wertvolle Kulturlandschaft zu erhalten.

Um der rückläufigen Entwicklung der Ackerfläche und des Biolandbaus entgegenzuwirken, wird der Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen um 20.- sowie die Biobeiträge für die Spezialkulturen um 150.- erhöht.

Erscheinungsdatum: 12.05.2010

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