EKLB fordert Massnahmen gegen Freizeitlärm
Anlässlich des Tages gegen den Lärm vom 28. April 2010 fordert die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) von Bund und Kantonen wirksame Massnahmen zum Schutz der Wohngebiete und der siedlungsnahen Erholungsräume vor Freizeitlärm.
Auch der Lärm von Freizeitaktivitäten kann wie jeder andere Lärm krank machen. Die direkten spürbaren Auswirkungen des Lärms sind Belästigung, Stress sowie Störungen der Konzentration und der Kommunikation. Mögliche Folgen davon sind Herz-Kreislauferkrankungen, Blutdruckerhöhung oder Depressionen. Längerfristig kann Lärm auch die kognitive Entwicklung von Schulkindern beeinträchtigen. Nächtlicher Lärm stört den Schlaf, was zu Schläfrigkeit führt, die Unfallgefahr erhöht und die Produktivität vermindert.
Rund die Hälfte des motorisierten Individualverkehrs ist heute Freizeitverkehr. Damit ist dieser Anteil grösser als der Pendlerverkehr. Die EKLB erinnert daran, dass der Freizeitverkehr seinen Ursprung auch in der Lärmbelastung der Wohngebiete hat. Gerade weil es bei vielen Menschen zuhause laut ist, fliehen sie vor dem Lärm und fahren in ruhige Gebiete, um sich vom Lärm erholen zu können.
Die EKLB ist besorgt über das Ausmass der Lärmbelastung der Wohngebiete in der Schweiz. Sie fordert den Bund und die Kantone auf, die Wohngebiete und auch die siedlungsnahen Erholungsräume wirksamer vor Lärm zu schützen und verlangt insbesondere Massnahmen gegen den wachsenden Freizeitverkehr.
Erscheinungsdatum: 26.04.2010
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